AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen  

Ferienpark Mirow GmbH, Walter Gotsmann Str. 2, 17252 Mirow 
  
 

1. Geltungsbereich 
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen im Verhältnis zwischen dem Mieter und der Ferienpark Mirow GmbH (im Folgenden „Ferienpark Mirow“). Der Mietvertrag wird von Ferienpark Mirow im Namen und mit Vollmacht des Eigentümers der jeweiligen Ferienwohnung abgeschlossen. Dieser, nicht Ferienpark Mirow, ist Vermieter der Wohnung. Ferienpark Mirow ist nur als Vermittler tätig und erbringt die Vermietungsleistung im Namen und für Rechnung des Vermieters. Ferienpark Mirow ist nicht Reiseveranstalter im Sinne von § 651a Abs. 1 BGB. Für die Erfüllung der Vermieterpflichten haftet ausschließlich der Vermieter.  

2. Vertragsschluss 
Der Mietvertrag kommt zwischen dem Mieter und dem Vermieter zustande. 
(1) Mit Eingabe der notwendigen Angaben auf der jeweiligen Internet-Buchungsplattform und dem Klick auf den Button zur zahlungspflichtigen Bestellung, der mit den Worten "kostenpflichtig buchen" oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist, erklärt der Mieter seine verbindliche Buchungsabsicht. Mit Erhalt des Mietvertrages von Ferienpark Mirow GmbH ist der Vertrag geschlossen. 
(2) Erklärt der Mieter seine verbindliche Buchungsabsicht persönlich vor Ort, per E-Mail, per Telefon oder per Brief, erhält der Mieter den Mietvertrag. Dieser Vertrag wird durch die Online-Bestätigung über den Gäste-Login oder den fristgerechten Eingang der vertraglich vereinbarten Anzahlung oder die Unterschrift des Mieters geschlossen.  

3. Mietgegenstand 
(1) Das Mietverhältnis umfasst das auf dem Mietvertrag beschriebene Objekt. Alle Objekte sind vollständig möbliert und ausgerüstet. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Bettwäsche, Handtücher, Kinderbett oder Hochstuhl nicht gestellt. Eine Bestellung dieser Gegenstände ist gegen zusätzliches Entgelt möglich. 
(2) Die im Mietvertrag vereinbarte Mietzeit ist bindend. Eine verspätete Anreise oder eine verfrühte Abreise wird nicht erstattet bzw. vergütet. 
(3) Das Mietobjekt darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl bewohnt und belegt werden. Das Mietobjekt darf durch den Mieter nicht an Dritte vermietet oder sonst entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte überlassen werden.*  
(4) Der Mietvertrag berechtigt ausschließlich zur Nutzung der Räume des Mietobjekts. Sofern in Anlagen zusätzlich die Nutzung von gemeinschaftlichen Schwimmbädern, Saunen, Fitnessräumen, Waschräumen oder Ähnlichem ermöglicht wird, können daraus keine Rechte gegen die Ferienpark Mirow GmbH hergeleitet werden. Dies betrifft insbesondere das Recht zur Stornierung, zur Minderung der Miete oder des Schadensersatzes sollten diese Angebote nicht verfügbar sein. 
(5) Der Mieter hat das Mietobjekt und die darin vorhandenen Einrichtungsgegenstände schonend und pfleglich zu behandeln. Hunde dürfen nur in der maximal erlaubten Anzahl nach vorheriger Anmeldung und Bestätigung in die dafür ausgewiesenen Mietobjekte mitgebracht werden. Andere Haustierarten sind nicht gestattet. Es ist untersagt, Hunde allein im Mietobjekt zu belassen. Sie dürfen nicht auf Möbel, ins Bett oder in die Duschkabine/Badewanne. Hundehaare und sonstige Hinterlassenschaften sind vor Abreise vollständig zu entfernen. 
In Mietobjekten, in denen Hunde nicht erlaubt sind, können wir nicht garantieren, dass sich dort nicht zu einen früheren Zeitpunkt Hunde aufgehalten haben. Aus einem solchen Sachverhalt ergibt sich kein Regressanspruch oder die Möglichkeit einer kostenfreien Stornierung. 
Alle Mietobjekte sind Nichtraucherobjekte. 
(6) Der Mieter hat etwaige Beschädigungen oder sonstige Mängel des Mietobjektes und des Inventars unverzüglich Ferienpark Mirow anzuzeigen. 
(7) Ferienpark Mirow hat keinen Einfluss auf Größe und Lage eines zum Mietobjekt gehörigen Pkw-Parkplatzes. Soweit dem Mieter ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Mietgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet Ferienpark Mirow nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Unter- oder Weitervermietung des Stellplatzes ist untersagt. 
(8) Die Nutzung von Haushaltssteckdosen der gebuchten Unterkunft zur Ladung von Elektroautos ist dem Mieter ausdrücklich untersagt. 
(9) Fahrräder, E-Bikes etc. sind bei Unterstellung in Fahrradräumen oder Gemeinschaftskellern gegen Diebstahl oder Vandalismus nicht versichert, die Absicherung obliegt dem Halter selbst (z.B. über eine Versicherung). 
(10) Falls dem Mieter im Mietobjekt ein Internetanschluss zur Verfügung steht, gilt Folgendes: Der Mieter verpflichtet sich, den Internetanschluss nicht zu nutzen für  

  • die Verbreitung oder den Empfang von strafbaren und/oder rechts- und/oder sittenwidrigen Inhalten oder Hinweise auf solche Inhalte;* 
  • rechtswidrige Kontaktaufnahmen;* 
  • die Verletzung von nationalen und/oder internationalen Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und/oder Kennzeichnungsrechten sowie sonstigen gewerblichen Schutz- und Persönlichkeitsrechten;* 
  • das Eindringen in fremde Datennetzwerke, Datenspeicher oder Endgeräte* 
  • die Herstellung von Verbindungen, die Zahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an Mieter oder Dritte zur Folge haben* 
  • den unaufgeforderten Nachrichtenversand (sog. "Spamming") * 
  • die Benutzung von Einrichtungen oder für das Ausführen von Anwendungen, die zu Störungen/Veränderungen der Funktionalität oder Struktur des zur Verfügung gestellten Internetanschlusses führen oder führen können.* 

Sofern Verbindungsprobleme auftreten, ist Ferienpark Mirow bemüht, diese zu beheben. Schadenersatzansprüche des Mieters sind insoweit ausgeschlossen. 
  
4. Miete, Zahlungen 
(1) Der Mieter ist verpflichtet, die für das Mietobjekt und die von ihm eventuell zusätzlich in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise an Ferienpark Mirow zu zahlen. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Die im Gesamtpreis enthaltenen Positionen der Endreinigung und der Servicepauschale sind obligatorisch.  
(2) Der Mieter hat bis zu dem im Mietvertrag angegebenen Datum eine Anzahlung in Höhe von 20% des Mietpreises an Ferienpark Mirow zu leisten. Der Restbetrag ist durch den Mieter bis spätestens 14 Tage vor dem Anreisetag an Ferienpark Mirow zu zahlen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei Ferienpark Mirow. Bei kurzfristigen Buchungen (Buchungen/Reservierungen 10 - 3 Tage vor Mietbeginn) ist der gesamte Mietpreis vorab zu überweisen. Bei „Last – Minute Buchungen“ (weniger als 3 Tage) kann der Betrag bei Anreise vor Ort gezahlt werden. Voraussetzung ist eine Anreise während der Öffnungszeiten unserer Rezeptionsgebäude.   
  
5. Stornierung / Nichtantritt / Umbuchung 
(1) Dem Mieter wird das Recht zum Stornieren des Mietvertrages eingeräumt. Der Mieter hat die Stornierung schriftlich gegenüber Ferienpark Mirow zu erklären. Ferienpark Mirow bemüht sich in diesem Fall, das Objekt anderweitig zu vermieten. Es besteht diesbezüglich aber keine Verpflichtung. Sollte das Objekt nicht anderweitig vermietet werden können, gelten folgende objektabhängige Storno- bzw. Rücktrittspauschalen:  

  • bei Objekten mit einer Stornierungsfrist bis 30 Tage vor Mietbeginn erfolgt die Stornierung ohne Berechnung eines Mietpreises, bei einer Stornierung ab dem 29. Tag vor Anreise werden 90% des Reisepreises berechnet 
  • bei Objekten mit einer Stornierungsfrist bis 7 Tage vor Mietbeginn erfolgt die Stornierung ohne Berechnung eines Mietpreises, bei einer Stornierung ab dem 6. Tag vor Anreise werden 90% des Reisepreises berechnet 
  • bei Objekten mit einer Stornierungsfrist bis 3 Tage vor Mietbeginn erfolgt die Stornierung ohne Berechnung eines Mietpreises, bei einer Stornierung ab dem 2. Tag von Anreise werden 90% des Reisepreises berechnet 

Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei Ferienpark Mirow. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Mieter, der Nachweis eines höheren Schadens bleibt Ferienpark Mirow vorbehalten. 
 
(2) Auf Umbuchungen besteht generell kein Anspruch. Erfüllt Ferienpark Mirow den Umbuchungswunsch innerhalb des gebuchten Ferienobjektes, kann eine Bearbeitungsgebühr von 75,-- € erhoben werden 

Bitte beachten Sie bei Buchung über Vertriebspartner ggf. abweichende Stornierungsbedingungen des jeweiligen Partners.  

6. Rücktritt des Vermieters 

(1) Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer 4 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von Ferienpark Mirow gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist Ferienpark Mirow berechtigt, vom Mietvertrag mit dem Mieter zurückzutreten. 
(2) Ferienpark Mirow ist zudem berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, z. B. falls  

  • höhere Gewalt oder andere vom Vermieter bzw. von Ferienpark Mirow nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,  
  • der Vermittlungsvertrag über das Mietobjekt zwischen dem Eigentümer des Mietobjekts und Ferienpark Mirow vor Mietbeginn beendet wird,  
  • ein Mietobjekt unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, etwa in der Person des Mieters oder des Zwecks, gebucht werden,  
  • Ferienpark Mirow begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Ferienwohnung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Ferienpark Mirow oder des jeweiligen Eigentümers/Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Ferienpark Mirow zuzurechnen ist,  
  • ein Verstoß gegen das Untervermietungs- und Überlassungsverbot gemäß Ziffer 3 der AGB vorliegt.  

(3) Bei berechtigtem Rücktritt von Ferienpark Mirow entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz.  

7. Anreise, Kurtaxe 
(1) Das Mietobjekt steht dem Mieter am vereinbarten Anreisetag voraussichtlich ab 16.00 Uhr zur Verfügung, je nach Freigabe der Rezeption. In Ausnahmefällen kann die Schlüsselübergabe auch erst nach 16.00 Uhr erfolgen. Wir bitten in diesem Fall um ihr Verständnis. 
(2) Die Schlüsselübergabe erfolgt nach vollständigem Eingang der Mietzahlung am Anreisetag an dem jeweils vertraglich vorgesehenen Standort im Rezeptionsgebäude von Ferienpark Mirow. Bei einer Anreise außerhalb unserer Geschäftszeiten erfolgt die Übergabe durch eine Hinterlegung in einem Schlüsselsafe. (Dies gilt nicht für Last – Minute Buchungen) 

(3) Aufgrund der Satzungen der Gemeinden besteht für Ferienpark Mirow die Verpflichtung, die Kurabgabe (Kurtaxe) von dem Mieter bei dessen Anreise einzuziehen. Die Kurkarten werden nach Zahlung der Kurtaxe bei Anreise übergeben. 
  
8. Abreise 
(1) Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt am vertraglich vereinbarten Abreisetag bis spätestens 10 Uhr zu räumen und die ihm bei Anreise ausgehändigten Schlüssel am Abreisetag bis spätestens 10 Uhr an der zuständigen Rezeption von Ferienpark Mirow zurückzugeben. 
(2) Sämtliche Schlüssel sind spätestens am Abreisetag zurückzugeben. Bei Schlüsselverlust haftet der Mieter. 
(3) Das Mietobjekt ist von dem Mieter in folgendem Zustand zu hinterlassen: besenrein, sämtliche Mülleimer entleert, Leergut und Altpapier entsorgt, Geschirr abgewaschen, sämtliche Fenster, Türen und Tore verschlossen, Markisen eingefahren. Nach Abreise des Mieters erfolgt eine obligatorische Endreinigung des Objekts durch Ferienpark Mirow. Sollte das Objekt vom Mieter nicht gemäß diesen AGB hinterlassen worden sein, behält sich Ferienpark Mirow die Geltendmachung von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen, insbesondere in Gestalt von zusätzlichen Reinigungskosten von mindestens 150 € ausdrücklich vor. 
  
9. Haftung von Ferienpark Mirow 
Ferienpark Mirow haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter und Ferienpark Mirow auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn Ferienpark Mirow und/oder der Vermieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Für sonstige Schäden haften Ferienpark Mirow und der Vermieter nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Einer Pflichtverletzung von Ferienpark Mirow und/oder des Vermieters steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Ferienpark Mirow und/oder des Vermieters auftreten, wird Ferienpark Mirow bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Mieters bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Mieter ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 
  
10. Schlussbestimmungen 
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam. 
(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Ort des jeweils vertraglich bestimmten Vermietungsbüros von Ferienpark Mirow. 
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Mirow. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Mirow. 
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung soll die gesetzliche Vorschrift treten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. 
  
11. Personenbezogene Daten 
Der Vermieter und Ferienpark Mirow erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten des Mieters nur zweckbestimmt im Sinne des Vertragsverhältnisses soweit dies nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach dem BDSG und der DSGVO zulässig ist. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung durch den Vermieter und/oder Ferienpark Mirow kann der Mieter jederzeit der Datenschutzerklärung von Ferienpark Mirow unter https://www.allseasonparks.de/datenschutzerklaerung entnehmen. 
 

*Im Falle einer Zuwiderhandlung haftet der Mieter Ferienpark Mirow bzw. dem Vermieter des Mietobjekts gegenüber auf Schadensersatz. Der Mieter verpflichtet sich, Ferienpark Mirow und den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich bei einem Verstoß gegen die vorgenannten Pflichten ergeben würden.  
  

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Ferienpark Mirow GmbH  

Gültig ab 01.12.2025 

 

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